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HU/AU fällig? Sicher und stressfrei durch die Hauptuntersuchung

Alle zwei Jahre – bei Neufahrzeugen erstmals nach drei Jahren – ist die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) fällig. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug sicher, vorschriftsmäßig und umweltverträglich auf der Straße bleibt.

Unser Service-Vorteil für Sie

Lassen Sie die HU/AU direkt in unserer Werkstatt durchführen. Der große Vorteil für Sie:
Werden kleinere Mängel wie eine defekte Glühbirne oder abgenutzte Wischerblätter festgestellt, können diese – nach Rücksprache – häufig sofort behoben werden. So vermeiden Sie eine kosten- und zeitintensive Nachprüfung.

Was wird geprüft?

Die Untersuchung wird von einem amtlich anerkannten Prüfingenieur (z. B. von TÜV, DEKRA oder KÜS) durchgeführt. Geprüft werden unter anderem:

  • Brems- und Lenkanlage: Funktion und Verschleiß
  • Beleuchtung: Funktion und korrekte Einstellung aller Leuchten
  • Reifen und Räder: Profiltiefe (mind. 1,6 mm) und allgemeiner Zustand
  • Fahrgestell und Karosserie: Sichtprüfung auf Rost und Beschädigungen
  • Abgasverhalten (AU): Einhaltung der gesetzlichen Emissionswerte

Checkliste für Ihren Termin

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ggf. Unterlagen zu baulichen Veränderungen (ABE oder Gutachten)
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