HU/AU fällig? Sicher und stressfrei durch die Hauptuntersuchung
Alle zwei Jahre – bei Neufahrzeugen erstmals nach drei Jahren – ist die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) fällig. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug sicher, vorschriftsmäßig und umweltverträglich auf der Straße bleibt.
Unser Service-Vorteil für Sie
Lassen Sie die HU/AU direkt in unserer Werkstatt durchführen. Der große Vorteil für Sie:
Werden kleinere Mängel wie eine defekte Glühbirne oder abgenutzte Wischerblätter festgestellt, können diese – nach Rücksprache – häufig sofort behoben werden. So vermeiden Sie eine kosten- und zeitintensive Nachprüfung.
Was wird geprüft?
Die Untersuchung wird von einem amtlich anerkannten Prüfingenieur (z. B. von TÜV, DEKRA oder KÜS) durchgeführt. Geprüft werden unter anderem:
- Brems- und Lenkanlage: Funktion und Verschleiß
- Beleuchtung: Funktion und korrekte Einstellung aller Leuchten
- Reifen und Räder: Profiltiefe (mind. 1,6 mm) und allgemeiner Zustand
- Fahrgestell und Karosserie: Sichtprüfung auf Rost und Beschädigungen
- Abgasverhalten (AU): Einhaltung der gesetzlichen Emissionswerte
Checkliste für Ihren Termin
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ggf. Unterlagen zu baulichen Veränderungen (ABE oder Gutachten)